
Im Leben ist nicht alles planbar, das Prinzip gilt auch in einem bestorganisierten Apothekenbetrieb. Selbst bei größter Sorgfalt können Sie nicht verhindern, dass Ihr Apothekenbetrieb von einer behördlichen Maßnahme zum Infektionsschutz betroffen ist und sogar geschlossen werden kann. Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann es für Sie negative wirtschaftliche Folgen haben.
Unsere Apothekenversicherung beinhaltet die Option für die Betriebsschließungsversicherung inklusive des neuartigen Coronavirus und bietet Ihnen genau dann die nötige Sicherheit einen Vermögensschaden zu vermeiden.
Ihr Beruf als Apothekerin oder Apotheker bringt Ihnen viel Erfüllung aber birgt auch zahlreiche Risiken. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als kompetenter Partner der Pharmazeuten bieten wir Ihnen optimale Lösungen.
Durch die Spezialisierung auf den Schutz rund um Apotheken kennen wir ganz genau die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe. Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation und erstellen bedarfsgerecht Ihren individuellen Versicherungsschutz.
BGH-Urteil zur Preisbindung, IKK-Rückzug, GKV-Krise, Glukose-Fehler und KI-Risiken in Apotheken zeigen: Sicherheit braucht Entscheidung, nicht Simulation.
Der BGH erlaubt Apotheken, Schäden nach fiktiver Abrechnung später konkret abzurechnen – mit rechtzeitiger Feststellungsklage sogar bis zu 30 Jahre lang. Das Urteil schützt wirtschaftliche Flexibilität und juristische Ansprüche zugleich.
Warum Apotheken sich heute nicht verteidigen müssen, sondern sichern – gegen Verschwinden, Abbrüche und den schleichenden Rückzug aus der Fläche
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits nahezu 5.000 Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.