
Im Leben ist nicht alles planbar, das Prinzip gilt auch in einem bestorganisierten Apothekenbetrieb. Selbst bei größter Sorgfalt können Sie nicht verhindern, dass Ihr Apothekenbetrieb von einer behördlichen Maßnahme zum Infektionsschutz betroffen ist und sogar geschlossen werden kann. Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann es für Sie negative wirtschaftliche Folgen haben.
Unsere Apothekenversicherung beinhaltet die Option für die Betriebsschließungsversicherung inklusive des neuartigen Coronavirus und bietet Ihnen genau dann die nötige Sicherheit einen Vermögensschaden zu vermeiden.
Ihr Beruf als Apothekerin oder Apotheker bringt Ihnen viel Erfüllung aber birgt auch zahlreiche Risiken. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als kompetenter Partner der Pharmazeuten bieten wir Ihnen optimale Lösungen.
Durch die Spezialisierung auf den Schutz rund um Apotheken kennen wir ganz genau die Bedürfnisse dieser Berufsgruppe. Wir analysieren mit Ihnen Ihre persönliche Situation und erstellen bedarfsgerecht Ihren individuellen Versicherungsschutz.
Ein Rezept, korrekt beliefert – und trotzdem ein wirtschaftlicher Schaden von 1.500 Euro: Weil sich der Festbetrag über Nacht änderte, retaxierte die Krankenkasse ein dringend benötigtes Medikament. Die Apotheke handelte im Sinne der Versorgungspflicht – und blieb doch auf den Kosten sitzen. Der Fall aus Blankenburg steht exemplarisch für ein Systemproblem: kurzfristige Preisänderungen, fehlende Transparenz und ein gefährliches Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Auftrag und wirtschaftlichem Risiko. Die Rufe nach Reformen werden lauter.
Steigende Betriebskosten, stagnierende Honorare und wachsende Konkurrenz setzen viele Apotheken zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Während Rücklagen schwinden und Liquiditätsengpässe zunehmen, droht in zahlreichen Betrieben schleichend die Zahlungsunfähigkeit. Das StaRUG bietet Apothekeninhabern die Möglichkeit, wirtschaftliche Krisen frühzeitig und strukturiert zu bewältigen – außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Voraussetzung ist ein realistischer Blick auf betriebswirtschaftliche Risiken, verbunden mit der Bereitschaft, notwendige Sanierungsschritte rechtzeitig einzuleiten. Wer zu spät reagiert, verliert unternehmerische Kontrolle und Handlungsspielraum.
Wenn Apotheker ihre Leitungsfunktion aus gesundheitlichen Gründen aufgeben und in eine alternative Tätigkeit wechseln, ist der Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch verloren. Doch was geschieht, wenn auch dieser sogenannte Verweisungsberuf später wegfällt – sei es durch Krankheit, Kündigung oder persönliche Entscheidung? Unter bestimmten Bedingungen kann der ursprüngliche Beruf erneut maßgeblich für den Leistungsanspruch werden. Für Apothekenbetreiber ist dabei besonders wichtig, gesundheitliche Einschränkungen nachvollziehbar zu dokumentieren und die tatsächliche berufliche Tätigkeit klar von formellen Funktionen zu trennen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits nahezu 5.000 Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.